Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lena Tiefel Fotografie

ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Lena Tiefel Fotografie/Lena Tiefel durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Mensch- und Pferdefotografie. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN
Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / Whats App / SMS ist bindend) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.


PREISE, HONORAR, FÄLLIGKEITEN
Für die Umsetzung der Fotos wird ein Honorar in Form eines Paketpreises oder eine festgelegte Pauschale ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Materialkosten für die Paketinhalte sind im Paketpreis/ Pauschale enthalten. Die Rechnung wird vorab via Überweisung erbracht und ist spätestens bis 2 Wochen vor Shooting/ Auftrag/Workshop zu zahlen. Das Shooting findet nur statt, bis eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Überweisungen sind zu richten an:

Empfänger: Lena Tiefel

IBAN: DE74760520800042685230
Verwendungszweck: Ihre Rechnungsnummer

Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro € ohne 19% MwSt. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die Fotografin ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin (Lena Tiefel Fotografie) dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
Die Anzahl der auszuwählenden Bilder hängt vom gebuchten Paket ab. Es können Nachbestellungen getätigt werden. Jedes zusätzlich bestellte professionell bearbeitete Bild kostet 15 Euro. Wobei ab dem sechsten Bild 15/13 Euro anfallen.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Das vereinbarte zusätzliche Honorar ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Die Bearbeitungszeit des Auftrags beträgt je nach Auftragslage maximal 6-8 Wochen. Startend von dem Zeitpunkt, wenn dem Fotografen die Auswahlgalerie zugesendet wurde und er diese auch empfangen hat und die Rechnung für eventuelle Nachbestellungen beglichen wurde.

GESTALTUNGSFREIHEIT
Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
Stimmt das Endergebnis der Fotografin nicht mit den Vorstellungen des Kunden überein, muss die Fotografin dem Kunden nicht entgegenkommen. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart. Überschreitet der Kundenwunsch den üblichen Aufwand der Bildbearbeitung des Fotografen, so wird eine Gebür von 5 Euro fällig.
Während des Shootings werden Aufnahmen von verschiedenen Posen erstellt. Der Kunde kann eigene Ideen einbringen, die Fotografin übernimmt aber keine Garantie für die Ausführung und Umsetzung dieser Ideen. Die Bilder entstehen im typischen Stil der Fotografin.
Unbearbeitete Bilder werden nicht herausgegeben. STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Gilt dies für einen Workshop, so erhält der Auftraggeber einen Gutschein für einen anderen Workshopplatz.

Kommt es Seitens des Auftraggebers in den letzten 24 Stunden vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
Ab dem dritten Mal Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
Ebenfalls hat die Fotografin das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Fotografin berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.

ABNAHME, KORREKTUR
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. über Onlinespeicher oder Datenträger). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

HAFTUNG
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher.
Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Dem Modell/Dem Tierbesitzer wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Bilder die Fremd kopiert bzw. geteilt wurden z.B. Medien wie Facebook, Google +.
Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 2 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.
Bei dem Foto-Reit-Workshop haften die Auftraggeber für sich und ihr mitgebrachtes Equipment wie Kamera und Objektiv. Die Fotografin ist nicht verantwortlich, wenn relevantes Material wie Kamera vergessen wird, so dass der Teilnehmer nicht aktiv mitmachen kann. Der Auftraggeber kriegt keinen Preis erstattet.
Der Auftraggeber ist sich beim Workshop bewusst, dass er reiten kann und sich in der Lage fühlt ein Pferd unter Kontrolle zu haben, wenn dies nicht der Fall ist, dass er verzichtet. Die Fotografin haftet nicht für Unfälle im Pferdebereich und auch nicht beim Reiten. Auftraggeber müssen eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Der Auftraggeber bekommt nicht den Workshoppreis erstattet, falls unerwünschte Sachen passieren sollten. Es sollte bewusst sein, dass Pferde Lebewesen sind, die ein bestimmtes Risiko mit sich bringen. NUTZUNGSRECHTE
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im JPG- Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich widersprechen. Wenn der Verwendung durch die Fotografin wiedersprochen wird, fällt eine Gebühr von 30% des Gesamtpreises an.
Findet ein TFP Shooting statt, stimmt der Kunde automatisch jeglicher Verwendung und Veröffentlichung durch den Fotografen zu.
Die Teilnahme an sämtlichen Wettbewerben/ Ausschreibungen etc. ist untersagt.

VERÖFFENTLICHUNGSRECHT
Das Model/Der Tierbesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model/der Tierbesitzerkeine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.
Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen oder Farbveränderungen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden.
Die freigegebenen Bilder dürfen von Seiten des Models/des Tierbesitzersnur mit dem Wasserzeichen des Fotografens veröffentlicht werden. Das Wasserzeichen darf nicht abgeschnitten oder entfernt werden.
Die freigegebenen Bilder in voller Qualität und ohne Wasserzeichen dienen lediglich für Private Zwecke, beziehungsweise dem Drucken der Bilder.
Das Urheberrecht liegt beim Fotografen; ohne dessen Zustimmung eventuell übergebene Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht genutzt oder verwertet werden dürfen, es sei denn für rein private Zwecke des Modells. Als Profilbild in sozialen Netzwerken (wie z.B. WhatsApp, Instagram, ..) ist untersagt.
Eine Nachbearbeitung durch das Model/des Tierbesitzers oder Dritte ist untersag.
Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung des Models/des Tierbesitzers oder des Fotografensbeinhalten können.
Es dürfen lediglich die bearbeiteten Bilder verwendet werden. Ein Download oder ein Screenshoot der unbearbeiteten Shooting Bilder ist untersagt.
Ein Download, ein Screenshot oder eine andere Verwendung der Galeriedaten ist nicht gestattet. Eine fälschliche Veröffentlichung der Daten aus der Downloadgalerie wird mit 250 Euro pro Fotografie in Rechnung gestellt.
Wenn das Angebot mit allen Bildern aus dem Shooting wahrgenommen wird, kommen diese lediglich ohne Wasserzeichen. Das bedeutet, dass diese Bilder nicht im Internet veröffentlicht werden dürfen, für ein Profilbild verwendet werden oder ähnliche Verwendungszwecke. Diese sind lediglich für einen privaten Gebrauch bestimmt (Ausdrucken/Wandbilder erstellen). Falls dagegen verstoßen wird, liegt ein Vertragsbruch vor und dementsprechend wird gehandelt.

PERSÖNLICHKEITSRECHTE; NAMENSNENNUNG
Der Fotograf verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models/des Tierbesitzerszu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.
Die Namensnennung des Models liegt im Ermessen des Fotografen.
Das Model/Der Tierbesitzer muss bei jeglicher Veröffentlichung den Fotografen namentlich nennen und ihn auf jeglichen sozialen Netzwerken mit seinem Account, falls vorhanden, auf dem Bild markieren und in der Bildbeschreibung erwähnen.

DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Es gilt die Datenschutzerklärung von Lena Tiefel. Ich erhebe, verarbeite und nutze personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme meiner Internetseiten (Nutzungsdaten) erhebe, verarbeite und nutze ich nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Lena Tiefel – Hausener Weg 1 – 90587 Veitsbronn ODER an info@lena-tiefel.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird von der Fotografin über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Das Widerrufsrecht erlischt mit der kostenpflichtigen Terminreservierung.

VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Shootingpreises zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
TFP-Shooting
Hier handelt es sich um ein unentgeltliches Shooting.
Der Kunde stellt sein Tier/sich selbst dem Fotografen zur Verfügung, welcher bestimmte Ideen umsetzten möchte.
Den Ort sowohl die Zeit bestimmt der Fotograf.
Anfallende Kosten hat der Kunde selbst zu tragen. Über eine Aufwandsentschädigung Seiten des Fotografen wird im einzelnen gesprochen. Falls nicht abgemacht oder erwähnt wurde, muss der Kunde nichts zahlen.
Als "Dankeschön" bekommt der Kunde 3 Bilder, die der Fotograf selbst aussucht und anschließend verwenden darf wie er möchte. Natürlich unter den geltenden Bestimmungen.
Im Nachhinein kann der Kunde ganz regulär zusätzliche Bilder erwerben.
Die oben stehenden Punkte werden nicht außer acht gelassen und finden ebenfalls ihre Anwendung. Ausgenommen Preise.

SONSTIGES
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Sollte diese Person den Ablauf beeinträchtigen kann der Fotograf die störende Person des Ortes verweisen oder das Shooting abbrechen. In diesem Fall bleibt das festgelegte pauschale Honorar unbehelligt und ist in vollem Umfang an den Fotografen zu bezahlen, nur bei Pay-Shooting.
Der Auftraggeberwird während des Shootings zu nichts gezwungen. Alles geschieht aus freiem Willen und der Auftraggeber ist im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte während der gesamten Zeit des Fotoshootings.
Es werden weder Tier-noch Menschenrechte verletzt oder gebrochen. Das Wohl, die Gesundheit des Tieres und des Menschen stehen während des gesamten Fotoshooting im Vordergrund und werden zu keinem Zeitpunkt während des Fotoshootings in Gefahr gebracht.

GUTSCHEINE
Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist unbegrenzt. Im Gutscheinpreis sind sämtliche Nebenkosten (Fahrtkosten/ Übernachtungskosten,...) nicht mitinbegriffen.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, ist die Vereinbarung als Ganzes davon nicht berührt.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Diese AGBs unterliegen dem deutschen Recht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Lena Tiefel, Rossberghof 1, 92364 Deining
info@lena-tiefel.de

Deining, 05.06.2022